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keine
Hier sind Sie richtig, wenn Sie ...
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als Beschäftigte/r der Behörden des Landes, Verwaltungsdaten als "Open Data" auf dem zentralen Portal des Landes - Open.NRW - nach §16a E-Government-Gesetz NRW veröffentlichen sollen oder bei der Aufbereitung der Daten zur Veröffentlichung beteiligt sind.
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als Beschäftigte/r von Kommunen aus NRW ihre "Open Data" über das Open.NRW-Portal veröffentlichen möchten, da sie kein eigenes Open Data Portal zur Veröffentlichung betreiben.
Sie ...
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werden mit den Grundzügen der nordrhein-westfälischen Open-Data-Infrastruktur vertraut gemacht;
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wissen, wie eigene Daten als Open Data über Open.NRW qualitativ hochwertig veröffentlicht werden und worauf dabei zu achten ist;
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wissen, welche organisatorischen Rahmenbedingungen in der eigenen Behörde zu beachten sind.
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Was sind die technischen und organisatorischen Grundlagen zur Veröffentlichung von Open Data?
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Wie registriere ich mich auf Open.NRW?
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Wie veröffentliche ich Open Data?