IT-Fortbildung NRW
Digitale Kompetenz

Anmeldemöglichkeiten

Wie melde ich mich an?

Bitte beachten Sie die Veranstaltungshinweise.

Anmeldungen sind prinzipiell auf zwei Wegen möglich:

  • Die Online-Anmeldung besteht, wenn das IT-Fortbildungsprogramm aus dem Intranet der Landesverwaltung aufgerufen wird und wenn die anmeldende Behörde an dem Online-Anmeldeverfahren teilnimmt.
  • Allen anderen anmeldenden Behörden steht die E-Mail-Anmeldung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen immer über Ihre Fortbildungsstelle laufen müssen.

Spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn wird aufgrund der vorliegenden Anmeldungen entschieden, ob das Seminar stattfindet. Falls zu wenig Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen über die Teilnahme an der Veranstaltung.

Weitere Einzelheiten über den Verlauf der Veranstaltungen werden im Rahmen der Zulassung bekannt gegeben.

E-Mail-Anmeldung

Für E-Mail-Anmeldungen verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular.

Aus organisatorischen Gründen ist pro Formular lediglich die Anmeldung einer Beschäftigten bzw. eines Beschäftigten zu einem Seminar möglich.

Anmeldungen zu unseren Seminaren sind auf dem Dienstweg zu genehmigen und spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail zuzusenden.

Online-Anmeldung

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldedaten zunächst zu Ihrer Fortbildungsstelle übertragen werden. Sie erhalten von uns keine Anmeldebestätigung. Rückfragen zur Anmeldung beantwortet die als "Organisatorische Auskunft" angegebene Kontaktperson.

Das Onlinebuchungssystem soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei unterstützen, die zur Anmeldung erforderlichen Daten einfach erfassen zu können und die Anmeldung über die Fortbildungsstelle Ihrer Dienststelle möglichst einfach und ohne zeitaufwändige Prozesse schnell an den Veranstalter zu senden.

Voraussetzungen

Die Möglichkeit der Online-Anmeldung besteht lediglich dann,

  • wenn das IT-Fortbildungsprogramm aus dem Intranet der Landesverwaltung aufgerufen wird und
  • wenn die jeweilige anmeldende Behörde an dem Online-Anmeldeverfahren teilnimmt.

Ablauf des Verfahrens

  • Auswahl eines Seminars
    Hinter jedem Veranstaltungstermin unseres Angebots steht ein Link "Online-Anmeldung". Durch Anklicken wird eine Verbindung zu einem Server im Landesverwaltungsnetz hergestellt und eine Auswahlmaske angezeigt.
  • Auswahl der Beschäftigungs- und Meldebehörde
    Hier erscheinen alle Behörden und Einrichtungen, die am Verfahren teilnehmen. Wenn man die eigene Behörde hier nicht findet, kann man das Verfahren leider nicht nutzen. Die Angabe der Meldebehörde ist bei Behörden und Einrichtungen wichtig, die über eine übergeordnete Behörde anmelden. Wählen Sie bitte die für Sie zuständige Beschäftigungs- und Meldebehörde aus.
  • Ausfüllen der Daten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers
    Hier wird ein elektronisches Formular angezeigt, in das man die persönlichen Daten eingibt, die für die Anmeldung notwendig sind. Verschiedene Felder sind Pflichtfelder. Diese müssen zwingend ausgefüllt werden. Das Layout der Seite kann sich in den einzelnen Behörden unterscheiden.
    Nach dem Ausfüllen der Felder gelangt man über den Befehlsknopf "Anmelden" auf eine Seite, in der das Anmeldeformular angezeigt wird.
  • Ausdrucken des Antrags
    Das Formular muss an dieser Stelle ausgedruckt werden. Mit dem Ausdruck werden die Daten in einer Datenbank gespeichert, auf die nur die Fortbildungsabteilung Zugriff hat. Aus Gründen des Datenschutzes werden auch nur die für die Anmeldung bei uns notwendigen Daten abgespeichert. Behördenspezifische Erweiterungen, z. B. Begründung der Maßnahme oder Dienstwege werden nur auf dem Ausdruck ausgegeben und nicht gespeichert.
  • Weiterleiten als Anhang
    Das Onlinebuchungssystem kann die internen Dienstwege innerhalb ihrer Behörde und Einrichtung nicht verändern. Es ist daher bei einigen Behörden weiterhin erforderlich, ein internes Anmeldeformular für die Genehmigung des Seminars in Ihrer Behörde zu nutzen. Legen Sie hier das ausgedruckte Exemplar einfach als Anlage bei.

Die Fortbildungsabteilung hat Zugriff auf alle Anträge, für die sie als Meldebehörde zuständig ist. Sie kann, wenn der Antrag positiv bei ihr eingeht, die Meldung an uns unmittelbar online durchführen. Eine erneute Erfassung des Antrages auf einem Formular ist nicht mehr erforderlich.